03.09.2010 - Italien: Null Promille für Berufskraftfahrer
Ab sofort kennt die italienische Regierung bei Berufskraftfahrern kein Pardon bei Alkohol am Lenker. Seit dem 1. August 2010 schreibt eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (Codice della Strade) Berufskraftfahrern mit den Führerscheinklassen C, D und E Nulltoleranz bei Blutalkohol vor. Wird dieses absolute Alkoholverbot nicht beachtet, drohen beim Führen von Fahrzeugen über 3,5 t drastische Geldstrafen: Bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,49 Promille betragen diese zwischen 155 und 624 Euro. Bei einem Unfall verdoppelt sich der Betrag. Ab 0,5 Promille wird zusätzlich ein Fahrverbot ausgesprochen. (Quelle: Conftrasporto / IRU (International Road Transport Union).
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